Urheberrechtlich geschütztes Material melden
Steht hier ein Bild, ein Text oder ein Video, an dem Sie die Rechte haben? Dann suchen Sie unten das Mitglied, wählen den Beitrag aus und schildern kurz den Fall. Sie brauchen dafür kein Konto.
So läuft es ab:
- Sie füllen das Formular aus und bekommen eine E-Mail.
- Sie bestätigen darin den Link — erst dann liegt die Meldung vor.
- Der Beitrag wird geprüft. Ist die Meldung berechtigt, wird er umgehend entfernt (§ 10 DDG).
- Sie bekommen Bescheid, was entschieden wurde.
Bevor Sie melden
- Ein Zitat ist erlaubt. Wer sich mit einem Werk auseinandersetzt, darf daraus zitieren (§ 51 UrhG). Auch Parodie und Karikatur sind gedeckt (§ 51a UrhG).
- Nicht jedes Bild ist geschützt. Ein Schnappschuss ohne eigene Gestaltungshöhe kann dennoch als Lichtbild geschützt sein (§ 72 UrhG) — ein reiner Produktfotoausschnitt eines Dritten dagegen gehört Ihnen womöglich gar nicht.
- Geht es nicht um Urheberrecht? Bei Beleidigung, falschen Tatsachenbehauptungen oder Persönlichkeitsrechten ist das Kontaktformular der richtige Weg.
Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie jemanden, der beraten darf — die Meldung hier bleibt Ihnen davon unbenommen.